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FmB setzt sich für besseren Gewaltschutz für Frauen* mit Behinderungen ein: NAP Gewaltschutz

    Wir geben euch einen konkreten Einblick in unsere Arbeit als Interessensvertretung und wie wir zur Entstehung des „NAP Gewaltschutz“ (Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen, 2025-2029) vom Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung beigetragen haben.

    Am 20.05.2025 fand eine Auftaktveranstaltung im Frauenministerium statt, an der in über 100 Stakeholder*innen beteiligt waren. Bereits davor tauschten wir uns intensiv mit anderen Organisationen aus, um unsere Expertise zum Thema Gewaltschutz von Frauen* mit Behinderungen zu bündeln. Über die Auftaktveranstaltung hinaus haben wir eng in einer Unterarbeitsgruppe zusammengearbeitet mit dem Österreichischen Behindertenrat (ÖBR), dem Unabhängigen Monitoringausschuss, der Behindertenanwaltschaft und mit Ninlil.

    Unser Schwerpunkt: Kapitel 8 „Gewaltfrei durch Berücksichtigung besonderer Vulnerabilität“

    Besonders eingesetzt haben wir uns für Kapitel 8, das unter der Federführung des Frauenressorts entstanden ist. In dieses Kapitel sind mehrere konkrete Maßnahmen eingeflossen, die Frauen* und Mädchen* mit Behinderungen unmittelbar betreffen – von Forschung über barrierefreie Zugänge bis hin zu Empowerment und Peer-Beratung. Enthaltene Maßnahmen (paraphrasiert, Original siehe jeweils Seite 23 des NAP) sind unter anderem:

    • Bessere Erreichbarkeit von Beschwerdestellen: Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen und die Volksanwaltschaft sollen bekannter und zugänglicher gemacht werden. (Zuständigkeit: Soziales; laufend)
    • Empfehlungen zur Gewaltprävention: Veröffentlichung einer Liste mit Empfehlungen zur Prävention von Gewalt an Frauen* mit Behinderungen, aufbauend auf der Studie „Erfahrungen und Prävention von Gewalt an Menschen mit Behinderungen“ (Sozialministerium 2019) und in Abstimmung mit der Behindertenvertretung. (Zuständigkeit: Soziales; 2026–2027)
    • Neue Studie zu Gewalterfahrungen: Erstellung einer Studie zu Gewalterfahrungen von Frauen* und Mädchen* mit Behinderungen, die alle Lebensrealitäten berücksichtigt – ausdrücklich auch private Wohnformen. (Zuständigkeit: Frauen, Wissenschaft; 2027/2028)
    • Gewaltschutzkonzepte an Vergabe von Förderungen koppeln: Im Zuge der geplanten Evaluierung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) wird geprüft, ob die verpflichtende Vorlage von Gewaltschutzkonzepten (im Zusammenhang mit § 8 BGStG) zur Voraussetzung für die Vergabe von Förderungen wird. (Zuständigkeit: Soziales; 2026–2027)
    • Barrieren im Unterstützungssystem erfassen: Im Rahmen der Koordinierungs- und Vernetzungsstrategie wird die Zielgruppe Frauen* mit Behinderungen besonders berücksichtigt. Bestehende Angebote und faktische Barrieren im frauen- und gewaltspezifischen Unterstützungssystem werden erhoben, um Lücken zu identifizieren, Synergien sichtbar zu machen und konkrete Verbesserungen abzuleiten. (Zuständigkeit: Frauen und beteiligte Ressorts; bis 2029)
    • Barrierefreier Zugang zu Beratung: Stärkung des barrierefreien Zugangs zu Beratungsstellen für Frauen* mit Behinderungen. (Zuständigkeit: Frauen; laufend)
    • Gewalt sichtbar machen: Das Thema geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen* mit Behinderungen wird bei Fachveranstaltungen berücksichtigt, unter anderem mit Peers als Vortragenden – zum Beispiel beim Gewaltschutzgipfel. (Zuständigkeit: Frauen, Justiz, Soziales, Bildung, Inneres; laufend)
    • Peer-Beratung und Empowerment finanzieren: Peer-to-Peer-Beratungsansätze und Empowerment-Maßnahmen werden bei der Finanzierung von Angeboten für gewaltbetroffene Frauen* und Mädchen* berücksichtigt, und zwar ausdrücklich für Frauen* und Mädchen* mit Behinderungen, mit Migrationshintergrund und ältere Frauen*. Eine flächendeckende Finanzierung wird geprüft. (Zuständigkeit: Frauen, Familie und Jugend, Integration, Inneres, Soziales; laufend)
    • Freier Zugang zu Empowerment-Workshops: Frauen* und Mädchen* mit Behinderungen sollen freien Zugang zu Empowerment-Maßnahmen (Workshops) erhalten, damit sie Gewalt erkennen und benennen können und wissen, wie und wo sie Unterstützung bekommen. (Zuständigkeit: Frauen, Familie und Jugend, Soziales; laufend)

    Nicht alle unsere Forderungen haben Platz gefunden, dennoch konnte die Mitwirkung eine wertvolle Basis für einen besseren Gewaltschutz von Frauen* mit Behinderungen in Österreich legen. Wichtig ist uns, weiter dran zu bleiben und kontinuierlich zu diesem Thema weiter zusammenzuarbeiten!