Am 23. April 2025 präsentierte Nina Eckstein ihr Buch „Zugang zum Recht im Lichte der Behindertenrechtskonvention – Menschen mit Lernschwierigkeiten im Blickpunkt“. FmB war beim anschließenden Gespräch auf dem Podium mit dabei. Die Veranstaltung fand an der VHS Linz statt und wurde aufgezeichnet (Hier kannst du die Veranstaltung nachschauen).
Das Institut für Legal Gender Studies an der Johannes-Kepler-Universität in Linz organisierte gemeinsam mit der VHS Linz diese Buchpräsentation. Nina Eckstein präsentierte essenzielle Erkenntnisse aus ihrer Arbeit „Zugang zum Recht im Lichte der Behindertenrechtskonvention – Menschen mit Lernschwierigkeiten im Blickpunkt“ (Band 67 der Linzer Schriften zu Gender und Recht, 2024). Darauf folgte eine Podiumsdiskussion mit Julia Moser von FmB sowie Katharina Rank (Juristin im Büro von Behindertenanwältin Christine Steger) und Karina Lattner (Projektleitung Leichte Sprache bei Proqualis). Moderiert wurde das Gespräch von Karin Neuwirth (Stv. Institutsvorständin Legal Gender Studies).
Was ist eine Behindertenanwältin?
Erklärung in leichter Sprache
Buchpräsentation
Nina Eckstein präsentierte zu Beginn einen Überblick über die Problematiken und Lösungen im Kontext von Zugang zum Recht für Menschen mit Behinderungen, im spezifischen Menschen mit Lernschwierigkeiten. Sie stellte in ihrer Arbeit fest, dass es an ausreichender Rechtsbildung fehlt. Genauso mangelt es an barrierefreiem Zugang zum Recht – ein Beispiel dafür ist das Verwenden von schwerer Sprache bei gleichzeitigem Ausbleiben von Kommunikationsformen wie Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS) oder Schriftdolmetschung bzw. Leichter Sprache. Personal ist oft nicht sensibilisiert im Umgang mit Menschen mit Behinderungen. Ebenso finden sich kaum Menschen mit Behinderungen, die als Richter*innen, Verwaltungspersonal etc. tätig sind.
Podiumsdiskussion
Julia Moser stellte am Podium den Verein FmB vor. Sie thematisierte die Mehrfachdiskriminierung von Frauen* mit Behinderungen und betonte dabei die Wichtigkeit von gleichberechtigtem Zugang zum Recht. Besonders gilt dies im Bereich Gewaltschutz, da Frauen* mit Behinderungen nicht nur häufiger betroffen sind, sondern sie auch häufig nicht ernst genommen werden. Zusätzlich bekommen Frauen* mit Behinderungen keinen ausreichenden Zugang zum Rechtssystem (z.B. fehlende unterstützte Kommunikation, keine angepassten Einvernahmen). Daher ist es essenziell, dass Frauen* mit Behinderungen etwa in den Nationalen Aktionsplan zum Gewaltschutz von Frauen und Mädchen eingebunden werden.
Katharina Rank ist Juristin und geschäftsführende Stellvertretung im Büro von Christine Steger, Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen. Katharina sprach zum Thema Schlichtungsverfahren. Sie zeigte aktuelle Probleme auf, beispielsweise, dass der Zugang zu diesen nicht niederschwellig genug ist. Daher braucht es von Betroffenen viel Mut und Energie, ein Schlichtungsverfahren zu führen. Das Büro für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen setzt derzeit Maßnahmen, um den Zugang zu erleichtern.
Karina Lattner ist in der Projektleitung Leichte Sprache bei Proqualis (Kompetenznetzwerk Informationstechnologie zur Förderung von Menschen mit Behinderungen) tätig. Sie erzählte von ihren Erfahrungen aus einem Projekt zu Bescheiden in Einfacher Sprache. In dem Projekt geht es vor allem um Leistungsbescheide im Zusammenhang mit dem oberösterreichischen Chancengleichheitsgesetz, wobei eine Anwendung von Einfacher bzw. Leichter Sprache in weiteren Rechtsbereichen wünschenswert wäre.
Aufzeichnung
Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet. Du kannst sie unter dem folgenden Link anschauen/anhören: https://www.dorftv.at/video/46367

